Kundeninformation: Handwerkerkosten können von der Steuer abgesetzt werden.

Das Finanzamt erstattet Eigentümern und Mietern 20% (max. 1.200,00 Euro) von den Arbeitskosten für Handwerker, wenn diese für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Ihrem Privathaushalt anfallen.

Wichtig dabei ist, dass die Arbeitskosten in den Handwerkerrechnungen gesondert ausgewiesen werden müssen, da Material und sonstige Kosten nicht erstattungsfähig sind. Außerdem muss die Handwerkerrechnung per Überweisung auf das Konto des Handwerkers bezahlt werden.

Die Kosten für die Arbeitsleistung von Handwerkern können ab 2009 bis zu einem Betrag von 6.000,00 Euro im Jahr angesetzt werden. 20% dieser Kosten können abgesetzt werden, das heißt Sie bekommen max. 1.200,00 Euro dieser Kosten pro Jahr und Haushalt vom Finanzamt erstattet.

Dasselbe ist übrigens auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen möglich, wo Sie nochmals (ab 2009) bis zu 4.000,00 Euro pro Jahr und Haushalt erstattet bekommen können.

Näheres zum absetzen von Handwerker- und Dienstleistungsrechnungen erklärt Ihnen sicher gern Ihr Steuerberater oder Ihr Finanzamt, wir dürfen es leider nicht (Steuerberatungsgesetz).

 

 Aktuell:

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